26.10.2006
Gutachten zeigt: Mehr Güterzüge
Bürgerinitiative wirft Bahn vor, Zahlen und Fakten zu verschweigen
Der geplante Ausbau der Bahn-Strecke zwischen Westbahnhof Frankfurt und Bad Vilbel sorgt weiterhin für Wirbel. Waren es in den vergangenen Tagen die sechs Meter hohen Lärmschutzwände, die die Gemüter erregten, bezichtigt die Bürgeriniative (BI) „2 statt 4“ nun die Deutsche Bahn (DB) der Falschdarstellung. Bei einer Informationsveranstaltung hatten Bahnvertreter gesagt, dass der Ausbau „nur dem S-Bahn-Verkehr dient“. „Wofür sollen Millionen Euro für zusätzlichen Lärmschutz beim Ausbau der Mai-Weser-Bahn im Niddatal ausgegeben werden?“ Dies fragen sich die Sprecher der BI, Klaus Funk und Rolf Hassemer, in einer Pressemitteilung. Aus Gesprächen mit vielen Bürgern wisse man, dass die Lärmbelastung von durchfahrenden S-Bahn-Zügen als „nicht oder nur wenig belastend empfunden wird“. Warum also sollten daher Millionen für einen Lärmschutz ausgeben werden? Als Beweis für ihre These, dass mit dem Ausbau der Güterverkehr verstärkt werde, führen die BI-Sprecher das Gutachten der Fritz GmbH an, das Bestandteil der Planänderung vom September/Oktober 2006 der Deutschen Bahn gewesen sei. Dort heißt es, dass „infolge der Veränderungen des Betriebskonzeptes und der hiermit verbunden Verlagerung von Güterverkehr vom Tag- in den Nachtzeitraum hinein das Erfordernis für eine Neukonzipierung der Schallschutzmaßnahmen besteht“. Dass der Gutachter nicht – für jeden einfach verständlich – schreibe, aufgrund der prognostizierten, erheblichen Steigerung des Güterzugverkehrs seien angemessene, umfangreiche Erweiterungen des Lärmschutzes erforderlich, „versteht sich wohl von selbst“. Im Planfeststellungsbeschluss vom Mai 2004 sei zu lesen: „Der Prognosezeitraum wurde von bisher 2010 auf 2015 erweitert. Dabei ergaben sich keine Veränderungen der angesetzten Zugzahlen.“ Die BI interpretiert das so, dass „die der aktuellen Planänderung zugrunde gelegten Prognosezahlen, die 2004 bereits bekannt gewesen waren, nicht berücksichtigt, sondern als keine Veränderungen bezeichnet“ wurden. Für Klaus Funk und Rolf Hassemer wirft sich die Frage auf, „warum sich das Eisenbahn-Bundesamt, also eine Bundesbehörde, gegenüber betroffenen Bürgern und der Öffentlichkeit nicht im Sinne von Klarheit und Wahrheit verhält?“ Die BI jedenfalls sieht ihre Aufgabe darin, „die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß zu informieren“. (sö)

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