04.05.2007
Radfahren gegen die Einbahnstrasse erlaubt
Jetzt auch in Eschersheim, Ginnheim und Dornbusch weitgehend gestattet.
In Kürze sind Radler noch freier in ihrer Routenwahl - morgen werden fast alle Einbahnstraßen der Tempo-30-Zonen Nördliche Hügelstraße, Alt-Ginnheim, Kurhessenstraße, Eschersheim-Nord und Heinrich von Stephan-Siedlung zum Radfahren in beiden Richtungen freigegeben. „Die Öffnung von Einbahnstraßen hat für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Riesenvorteile“, erklärt Stadtrat Lutz Sikorski und führt drei Punkte an: Radler können in den Wohngebieten alle Ziele direkt und ohne Umweg erreichen.
Radfahren ist nun auch abseits von Hauptverkehrsstraßen möglich - das ist insbesondere für Eltern gut, die ihre kleinen Kinder auf dem Rad mitnehmen; größere Kinder können leichter alleine mit dem Rad unterwegs sein, um beispielsweise Freunde zu treffen. Und schließlich wird das stadtweite Radnetz besser verknüpft, wenn die Einbahnstraßen nun auch in Gegenrichtung benutzt werden können.
Radfahrer dürfen jetzt die mit Zusatzzeichen 1022-10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - „Radfahrer frei“ - freigegebenen Einbahnstraßen in beiden Richtungen befahren. Bei Begegnungen mit anderen Fahrzeugen sollten sie ihre Geschwindigkeit anpassen, wenn nötig anhalten oder in eine Parklücke oder Einfahrt ausweichen. Die örtliche Vorfahrtsregelung ist stets zu beachten. Dabei gilt in Tempo-30-Zonen fast immer die Regel „rechts vor links“. Beim Verlassen der Zonen ist die geänderte Verkehrssituation mit den entsprechenden Vorfahrtszeichen und vorgeschriebenen Fahrtrichtungen zu berücksichtigen.
Teilauszug aus Bad Vilbel Online

zurück
|