19.02.2009
Abbruch am Höhenblick ist rechtskräftig
Der letzte Vorhang im Kampf um den Neubau des Hauses Höhenblick 54/56 ist gefallen. Der Abriss des Hauses ist rechtmäßig, es darf neu gebaut werden. Zu diesem Urteil kam der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Damit geht ein monatelanger Streit zwischen den Nachbarn zu Ende. Für die Anwohnerinitiative, die sich vehement für den Erhalt der Doppelhaushälfte eingesetzt hat, ein Schlag ins Gesicht.
Denn die Nachbarn hatten sich im Ortsbeirat, vor Gericht und per Protest bei den Abrissarbeiten für den Erhalt des ursprünglichen Hauses aus den 1930er Jahren eingesetzt (wir berichteten). Schließlich stehe das Haus in direkter Nachbarschaft zur May-Siedlung Höhenblick und sein Architekt, Carl Herrmann Rudloff, sei schließlich die rechte Hand von May gewesen. Der Bauherr hingegen hatte bereits die Genehmigung, neu zu bauen, und mit dem Abriss begonnen. Per einstweiliger Verfügung wurde er gestoppt, erst im Dezember hob der Verwaltungsgerichtshof ihn vorbehaltlos auf. Nun folgte die schriftliche Begründung für diese Entscheidung. Der Abriss durchbricht «nicht die ästhetische Harmonie» der Siedlung. Die Richter des 3. Senats zeigten sich überzeugt, dass der Neubau im Einklang mit dem Bebauungsplan von 1977 stehe. «Die Anforderungen an Doppelhäuser als bauliche Einheit sind hier im Bereich der offenen Bauweise nicht verletzt», heißt es in dem Urteil. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshof ist «unanfechtbar.»
In erster Instanz waren die Baupläne gerichtlich verboten worden. Der Richter argumentierte, dass das Haus sehr wohl unter Denkmalschutz stünde, auch wenn es nicht wie die benachbarte Ernst-May-Siedlung ins städtische Denkmalbuch eingetragen sei. Das Doppelhaus Höhenblick 54/56 sei als Kulturdenkmal zu schützen, lautete das erste Urteil des Richters. Die Stadt und die Bauherren hatten gegen dieses Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel Beschwerde eingelegt. Dieser Beschwerde wurde nun stattgegeben.
Die Streitparteien hatten zunächst mit dem Verwaltungsrichter einen Kompromiss ausgehandelt, wonach die Bauherren ihr neues Haus noch einmal neu hätten planen müssen. Es schien so gut wie sicher, dass alle Parteien auf diesen Vergleich eingehen werden. Die klagenden Nachbarn entschieden sich jedoch im Nachhinein dagegen. So blieb dem Richter das letzte Wort. Der erklärte nun Abriss- und Baugenehmigung für rechtskräftig.
Übrigens: Mittlerweile ist das Haus längst abgerissen, die Arbeiten begannen Anfang Februar. sim

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