Maybachbrücke: Statisches System erfordert Nachbesserung der Verkehrsführung

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Brückenbauwerk Maybachbrücke
Brückenbauwerk Maybachbrücke

Im Oktober hat die Stadt Frankfurt nördlich des Weißen Steins bis Heddernheimer Landstraße eine neue Radverkehrsachse eingerichtet, die auch über die Brückenbauwerke Maybachbrücke verläuft. Bei der Markierungsplanung wurde versehentlich das statische System der Maybachbrücke nicht ausreichend berücksichtigt. Aufgrund statischer Defizite der Maybachbrücke – der Brücke über die Nidda – und einer sehr ungünstigen Lastverteilung durch die neue Verkehrsführung wird nun eine Ummarkierung erforderlich.

Die Arbeiten werden abhängig von den Witterungsbedingungen ab Montag, 4. Dezember, erfolgen.

Der Radverkehr wird künftig – wie zuvor auch – auf der Brückenkappe (äußerer Bord) geführt. Dem motorisierten Verkehr steht künftig jeweils allein die rechte Fahrspur zur Verfügung. Die jeweils linken – inneren – Fahrspuren bleiben gesperrt und werden entsprechend markiert.

Diese erneute Veränderung der kürzlich geänderten Verkehrsführung ist aus statischen Gründen zwingend erforderlich. Die linken inneren Fahrspuren dürfen nicht von LKW-Verkehr befahren werden. Um dies nachhaltig sicherzustellen, werden die linken Spuren zukünftig für den Verkehr vollständig gesperrt.

Bereits in der Vergangenheit gab es in diesem Abschnitt ein Überholverbot für den LKW-Verkehr, um die Brücke zu entlasten. Damit nachhaltig sichergestellt ist, dass dort keine LKW mehr fahren, erfolgt nun dieser konsequente Schritt der Einziehung der linken Fahrspuren.

Da auch im Bereich der Brücke am Weißen Stein das Erfordernis einer einspurigen Verkehrsführung für den motorisierten Individualeverkehr besteht, muss ohnehin schon aus Gründen der Flüssigkeit des Verkehrs von einem ansonsten entstehenden kurzen zweispurigen Abschnitt für den Autoverkehr abgesehen werden.

Für die Zukunft ist sichergestellt, dass vor verkehrsrechtlichen Anordnungen, welche die Verkehrsführung auf konstruktiven Ingenieurbauwerken betreffen, die statischen Systeme der Brücken ausreichende Berücksichtigung finden und dafür eine regelhafte stadtinterne Beteiligung der relevanten Stellen zu erfolgen hat.

Weitere Hintergrundinformationen

Die Brücke am Weißen Stein über die S-Bahn ist von dieser Maßnahme nicht betroffen. Wie stellt sich die Situation an dieser Brücke dar?

Durch die Erneuerung der Bahnsteige am S-Bahnhof Eschersheim war an dieser Stelle eine neue Situation entstanden: Da jetzt die Treppenabgänge zu den Bahnsteigen direkt von der sowie auf die Brücke führen, entsteht dort ein erhöhtes Aufkommen von Fuß- und Radverkehr. Die Sperrung der Unterführung am Eschersheimer Friedhof und des Übergangs Lachweg machten eine Radverkehrsverbindung in Richtung Weißer Stein aus Richtung Maybachstraße zwingend notwendig. Dies erforderte eine Neuordnung des Fuß- und Radverkehrs, um die Verkehrsarten zu entflechten und die Unfallgefahr zu reduzieren. Auf dem Hochbord der Brücke befindet sich nun der Gegenrichtungsradverkehr in Richtung Weißer Stein, der Radweg in der Regelfahrtrichtung musste auf die Fahrbahn verlegt werden.

Die Trennelemente wiederum, die dort bereits seit einiger Zeit stehen, verhindern als Fahrzeugrückhaltesystem, dass Fahrzeuge schlimmstenfalls von der Brücke auf die Bahngleise und die Bahnsteige stürzen. Normalerweise wäre dafür eine Bordsteinhöhe von 15 Zentimeter in Verbindung mit einem durchgehenden Stahlseil im Geländer ausreichend. Da das Geländer hier jedoch für die Zugänge zur Station Eschersheim unterbrochen wurden, dienen die Gleitwände als Ersatz. Aufgrund der Platzverhältnisse konnten diese nicht auf dem Hochbord (Geh- und Radweg) platziert werden, und mussten folglich zwischen den beiden Fahrspuren aufgestellt werden.

Auch die 1964 in drei Teilbauwerken errichtete Brücke Am Weißen Stein – sie überführt die Gleise der S-Bahnlinie 6 – weist statische Defizite auf. Dies erfordert den kurzfristigen Einbau eines stählernen Rahmens unterhalb der Brücke. Dieser wird im Zuge der Errichtung der neuen Bahnsteige der S6 aufgestellt. Weiterhin überwacht das Amt für Straßenbau und Erschließung das Bauwerk durch zusätzliche Bauwerksprüfungen intensiv. Weitere Instandsetzungen am Bestandsbauwerk sind nicht geplant.

Vorgesehen ist vielmehr ein Ersatzneubau, für den die Vergabe von Planungsleistungen derzeit vorbereitet wird. Das Grobkonzept sieht vor, nacheinander immer nur ein Teilbauwerk zurückzubauen und anschließend durch einen Neubau zu ersetzen. So wird gewährleistet, dass der Verkehr – wenn auch eingeschränkt – fließen kann. Dies gilt ebenso für den U-Bahnverkehr, der während der Bauzeit auf einem eigens erstellten Provisorium fahren soll.

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